Arbeitsschutz

Fehlzeiten von Mitarbeitern erzeugen hohe Kosten für Unternehmen. 

Störungen der Betriebsprozesse durch Mitarbeiterausfälle können durch Präventionsmaßnahmen verringert werden. Daher liegt es im Interesse des Betriebes, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden. Die Leistungen der BriNo-Service GmbH unterstützt Sie dabei.

Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz

Planung des Arbeitsschutzes

Sie haben sich insbesondere für das alternative Betreuungmodell entschieden und organisieren den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb selbst?

Ihre SIFA und Ihr SIBE brauchen Unterstützung?


Gefährdungsbeurteilung

Betriebsanweisung

Unterweisung

UVV


Wir beraten Sie gerne und übernehmen Teil- und oder die vollen Aufgaben zum Arbeitsschutz.

Prüfung von Arbeitsmitteln

Wir führen wiederkehrende Sachkundeprüfungen und grundlegende Überprüfungen im Bereich der Arbeitssiherheit durch. 

Insbesondere im Bereich der Gefahrstoffe  und hier besonders im Bereich der Kühlschmierstoffe.

Darunter fallen z.B.:


    Prüfung von Arbeitsplatzgrenzwerten

    Prüfung von Arbeitsmitteln

    Prüfung von Betriebsstoffen

    Prüfung von Gefahrstofflogistik

    Prüfung hinsichtlich der ArbStättV

Persönliche Schutzausrüstung

Aufgrund vielfältiger Gefahren und Stoffe muss die Persönliche Schutzausrüstung im Rahmen der UVV hinsichtlich Ihrer physikalichen, chemischen und thermischen Eigenschaften gewählt werden. 

Insbesondere beim Umgang mit Gefahrstoffen kann nur die korrekte Auswahl anhand des Sicherheitsdatenblattes die Gefährdung minimieren.

Schulung & Unterweisung

Die BriNo-Service GmbH bietet Ihnen verschiedenste Seminare im Bereich des Arbeitsschutzes, welche Sie als Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nutzen können.


Dazu zählen z.B. folgende Seminare:


Allgemeine Betriebssicherheit

Umgang mit Kühlschmierstoffen

Auswahl & Tragen geeigneter PSA

Umgang & Lagerung von Gefahrstoffen

Hautschutz / Hautschutzpläne

Unser Leistungen - Ein Baustein bei der Zertifizierung nach der Normenreihe EN ISO 9000 ff. (Umg. ISO 9001)

Das sollten Sie wissen!
Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, bestimmte organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Ar­beit zu gewährleisten und zu verbessern.
Das heißt Sie müssen präventiv tätig sein. Übrigens zu den Mitarbeitern zählen auch geringfügig Beschäftigte.
Prävention umfasst alles, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gesundes und sicheres Arbeiten ermöglicht. Das kann beispielsweise die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes sein, aber auch Maschinenschutz, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote. Auch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Unterweisungen sind Präventionsmaßnahmen.

Was bringt mir die Prävention für mein Unternehmen?
Jede Investition macht sich auch betriebswirtschaftlich für das Unternehmen bezahlt: Gesunde Mitarbeiter bedeuten auch ein erfolgreiches und gesundes Unternehmen, denn jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bringen nicht nur für die Betroffenen persönliches Leid mit sich, sondern bedeuten für das Unternehmen teure Ausfallzeiten und die Störung der Betriebsabläufe.

Welche Maßnahmen muss ich treffen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen und hieraus die erforderlichen Arbeitschutzmaßnahmen abzuleiten:
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung
  • Vorhaltung von Betriebsanweisungen
  • gegebenenfalls Bestellung  von Sicherheitsbeauftragten
  • Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes
  • Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
  • Prüfung von Arbeitsmitteln / überwachungsbedürftigen Anlagen
  • gegebenenfalls arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Berücksichtigung von Forderungen aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht
Wer ist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich?
Die grundlegende Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb trägt der Unternehmer. In größeren Betrieben ist eine Delegation der Verantwortung vom Unternehmer  an betriebliche Vorgesetzte notwendig (Pflichtenübertragung). Hierbei ist zu beachten, dass eine Delegation der  Verantwortung mit dem Ziel der vollständigen Befreiung nicht möglich ist. Im Arbeitsschutz bleiben - trotz Delegation - Organisationspflichten, die Pflicht zur Auswahl geeigneter Führungskräfte/Beschäftigter/Dienstleister sowie die Pflicht zur Überwachung und Kontrolle und notfalls zum Eingreifen immer erhalten.
Inhaltliche Quelle: bghw.de
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